Zitat:
Zitat von JSCH
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Nur wenn sich die Eltern nicht selbst versorgen können, und Brüder oder Schwestern darf man nicht. Der Klugscheißer meint aber man dürfe Verwandte besuchen wie man lustig ist. Wir haben hier am Amt nachgefragt, ich bin nicht verpflegungsbedürftig, meine Kinder / Enkel dürfen nicht zu mir kommen.
Der triftige Grund (und darum dreht es sich) ist hier nicht gegeben. Klar man könnte lügen, aber ich wäre da vorsichtig, die haben ausreichend Menschenkenntnis um ne Ostfriesenlüge zu entlarven, kann teuer werden.
Im Freien darfst du mit einer haushaltfremdem Person, also auch z.B. mit deiner Mutter oder deinem Vater (beide nicht) spazieren gehen wenn dabei die Abstandsregel eingehalten wird.
So wie der Osi das hinstellt ist das nicht.