Zitat:
Zitat von Noppenzar
Wie soll das Verbandsgericht entscheiden, wenn in den Richtlinien eindeutig festgelegt ist, dass der Schläger nur vom Spieler berührt werden darf?
Da gibt es keine zwei Auslegungen.
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Also ich sehe da kein Problem. Wenn eine andere Person als der Spieler selber den Schläger mit Handschuhen oder Messgeräten berührt, dann beührt derjenige ja gar nicht den Schläger sondern eben ein Handschuh oder ein Messgerät. Es gibt also keinen direkten Kontakt und damit kein Problem.