Zitat:
Zitat von h.m
Bitter, von den sieben einspruchseinlegenden Vereinen (nur bei zweien davon ging es um die Relegationsanwendung) werden nur drei Vereine das als positiv ansehen: die beiden Relegationsvereine und wie svenson1 oben geschrieben, Aibling.
Die anderen schauen in die Röhre.
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Da bin ich gespannt, ob noch mal jemand Einspruch einlegt. Der BTTV hat sich anscheinend nicht noch mal mit den Fällen befasst und nur zum Ziel, die Sollstärken einigermaßen zu treffen. Das liegt aber wohl im Ermessensspielraum des Verbands.
Der letzte Strohhalm dürfte eine Regel sein, die die Sollstärken nicht wesentlich verändert, aber die verbliebenen Nachteile der Betroffenen behebt. Nur: Da gibt es glaube ich nichts mehr. Von daher denke ich, dass es dabei bleiben wird.