Zitat:
Zitat von Hig
Das die Benutzung von Sporthallen abhängig von der unterschiedlichenTrägerschaft auch unterschiedlich geregelt werden kann, halte ich für ausgeschlossen!
Ergebnis: alle Turnhallen in einer Stadt/einem Landkreis werden stets gleichbehandelt.
Da kann und darf es keine Unterschiede geben!
Problematisch ist nur Delegation der Entscheidung "runter" auf Kreis- bzw. Stadtebene.
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Unsere gemeindeeigene Halle wurde eine Woche vor den sechs Hallen, die zu einer Tochtergesellschaft der Gemeinde gehören, geschlossen.
Ähnlich dürfte es bei einer Freigabe sein. Hinzu kommen noch die kreiseigenen Hallen.
Zuständigkeits-Wirrwarr.