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AW: Saison 2020/2021 und Corona
[QUOTE=Bernie Bär;3149927]Ich kopiere sie mal hier rein, sieht aber nicht ganz schön aus, die Kästchen mit den Fragezeichen sind Kästchen, die man abharken muss:
Voraussetzung für die Wiedereröffnung des Sportbetriebs in den Sportvereinen sind die Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 7. Mai 2020). Die folgenden Checklisten/Empfehlungen werden regelmäßig aktualisiert, weiterführende Fragen in den FAQs beantwortet.
Allgemeine Hygienemaßnahmen - Checkliste:
Der Reinigungs- und Desinfektionsplan des Vereins ist aktualisiert/erweitert und neu beschlossen.
Folgende Hygieneausrüstung liegt in ausreichendem Umfang vor (bei kommunalen Sportstätten liegt die Verantwortung teilweise beim Träger):
О Flächendesinfektionsmittel
О Handdesinfektionsmittel mit Spendern
О Flüssigseife mit Spendern
О Papierhandtücher
О Einmalhandschuhe
О Mund-/Nasen-Schutz (für Trainer*innen und Übungsleiter*innen)
Die Erste-Hilfe-Ausstattung ist auf Vollständigkeit überprüft und (falls nötig) um Mund-Nasen-Schutzmasken und Einweghandschuhe erweitert.
Sämtliche Hygienemaßnahmen und neuen Regelungen sind an alle Mitglieder, Teilnehmende, Übungsleiter*innen/Trainer*innen und Mitarbeiter*innen kommuniziert:
О per E-Mail
О über die Website und die Social-Media-Kanäle
О per Aushang an den Sportstätten
Anwesenheitslisten für Trainingseinheiten und Sportkurse sind vorbereitet, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können (empfohlen wird die Nutzung eines Online-Anmeldeverfahrens).
Aushänge, wie viele Personen sich in den einzelnen Räumen/Flächen gleichzeitig aufhalten dürfen, sind gut sichtbar platziert (Richtwert: wenigstens 10m² pro Person).
Es ist ein*e Beauftragte*r benannt, um die Einhaltung der Maßnahmen laufend zu überprüfen. Das Prozedere ist in einem separaten Konzept beschrieben.
Nutzung der Sportstätte - Checkliste:
Im Reinigungs- und Desinfektionsplan ist geregelt, wer für die Hygiene in den genutzten Räumlichkeiten/Flächen zuständig ist (inklusive Reinigungszeiten).
Bei Nutzung einer städtischen/kommunalen Sportstätte ist die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien des Trägers zu gewährleisten.
Handdesinfektionsmittel wird vor dem Betreten und Verlassen der Sportstätte bereitgestellt.
Der Verein gewährleistet, dass der Zutritt zur Sportstätte
О nacheinander,
О ohne Warteschlangen,
О mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und
О unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erfolgt.
Wenn möglich sind in der Sportstätte getrennte Ein- und Ausgänge und markierte Wegeführungen („Einbahnstraßen-System“) vorgegeben, um die persönlichen Kontakte zu minimieren.
Aufzüge dürfen stets nur von einer Person genutzt werden.
Aushänge informieren über die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume).
In den Sanitäranlagen gibt es eine ausreichende Menge an Handdesinfektionsmitteln, Flüssigseife und Papierhandtüchern. Der Abfall sollte in geschlossenen Behältern kontaktfrei entsorgt werden.
Auch in den Sanitäranlagen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Umkleiden/Duschen sind abgeschlossen und dürfen nicht benutzt werden.
Gastronomiebereiche sowie Gemeinschafts-/Gesellschaftsräume bleiben geschlossen. Es werden keine Speisen oder Getränke ausgegeben.
Trainings- und Kursbetrieb – Checkliste:
Generell sind alle Sport- und Bewegungsangebote des Vereins bzgl. ihrer Durchführbarkeit im Sinne der Einhaltung der Regeln zum Infektionsschutz zu prüfen.
Sportartspezifische Vorgaben sind in den Übergangsregeln der Spitzensportverbände geregelt und sollten vor der Wiedereröffnung des Trainingsbetriebs in der jeweiligen Sportart herangezogen werden. Darüber hinaus gibt es einen gesonderten Leitfaden für Trainer*innen und Übungsleiter*innen.
Trainer*innen und Übungsleiter*innen wurden in die Hygienebestimmungen des Vereins eingewiesen und haben deren Kenntnis schriftlich bestätigt.
Den Trainer*innen und Übungsleiter*innen werden notwendige Materialien zur Einhaltung der Hygienevorschriften (z. B. Mund-Nasen-Schutz, Maßband/Zollstock) zur Verfügung gestellt.
Die Gruppengrößen sind gemäß den geltenden Vorgaben verkleinert worden. Als empfohlene Maßgabe gilt eine Fläche von wenigstens 10m² pro Teilnehmendem.
Jeder Teilnehmende muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies bei der Anmeldung zur Sporteinheit bestätigen:
О Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome.
О Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.
О Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dieser kann während der Sporteinheit abgelegt werden.
О Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände) werden eingehalten.
Zwischen den Sporteinheiten sollte eine Pause von mindestens 10 Minuten vorgesehen werden, um Hygienemaßnahmen durchzuführen und einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen.
Trainer*innen und Übungsleiter*innen und Teilnehmende reisen individuell und bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit an. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet.
Gästen und Zuschauer*innen ist der Zutritt zur Sportstätte nicht gestattet. Kinder unter 12 Jahren dürfen durch eine Person begleitet werden.
Trainer*innen und Übungsleiter*innen führen Anwesenheitslisten, sodass mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden können.
Trainer*innen und Übungsleiter*innen desinfizieren vor und nach der Nutzung sämtliche bereitgestellten Sportgeräte. Materialien, die nicht desinfiziert werden können, werden nicht genutzt.
Wenn Teilnehmende eigene Materialien und Geräte (z. B. Yogamatten) mitbringen, sind diese selbst für die Desinfizierung verantwortlich. Eine Weitergabe an andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.
Jeder Teilnehmende bringt seine eigenen Handtücher und Getränke zur Sporteinheit mit. Diese sind nach Möglichkeit namentlich gekennzeichnet.
Trainer*innen und Übungsleiter*innen weisen den Teilnehmenden vor Beginn der Einheit individuelle Trainings- und Pausenflächen zu. Diese sind gemäß den geltenden Vorgaben zur Abstandswahrung markiert (z. B. mit Hütchen, Kreisen, Stangen usw.). Ein Verletzungsrisiko ist zu minimieren.
Der*die Trainer*in/Übungsleiter*in gewährleistet, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern während der gesamten Sporteinheit eingehalten wird.
Bei Einheiten mit hoher Bewegungsaktivität sollte der Mindestabstand vergrößert werden (Richtwert: 4-5 Meter nebeneinander bei Bewegung in die gleiche Richtung).
Sämtliche Körperkontakte müssen vor, während und nach der Sporteinheit unterbleiben. Dazu zählen auch sportartbezogene Hilfestellungen sowie Partnerübungen.
Sportarten mit Körperkontakt und Mannschaftssportarten dürfen nur über ein Alternativ- oder Individualprogramm betrieben werden (siehe hierzu die Übergangsregeln der Spitzensportverbände).
Im Falle eines Unfalls/Verletzung müssen sowohl Ersthelfer*innen als auch der*die Verunfallte/Verletzte einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Im Falle einer Wiederbelebung wird der Mund der wiederzubelebenden Person mit einem Tuch bedeckt, die Herzdruck-Massage durchgeführt und ggf. auf die Beatmung verzichtet.
Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit.
Hinweis: Die obenstehenden Hinweise sind ausschließlich als Empfehlungen zu verstehen. Die rechtliche Grundlage bildet die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.[/QUOTE
Ab dem 05.07.20 beginnen die Ferien. Wenn wir nach dem 30.05.20 anfangen, könnten wir 4 -5 Wochen trainieren und die Konzepte grösstmöglich umsetzen. Alles eine Frage der Organisation. Also jetzt anfangen; nicht kleckern sondern klotzen.
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