Verantwortlich ist immer das Land und final dann die Gemeinde. In der Corona-Schutzverordnung ist schon mal kein Hygienebeauftragter vorgeschrieben. Dieser kommt nur im Konzept des DTTB vor - der aber geht davon aus, dass viele (alle?) Kommunen dieses Konzept als verbindlich ansehen, wie dieser Text zeigt:
Zitat:
Maßgeblich sind stets die Verordnungen und ggf. Auflagen der zuständigen staatlichen Stelle auf der Ebene des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen. Sie gehen den Maßnahmen aus diesem Konzept vor.
Vielfach knüpfen die zuständigen staatlichen Stellen die Genehmigung des Sportbetriebs an das sportartspezifische Covid-19-Schutzkonzept des jeweiligen Spitzenverbandes. Dies erfolgt manchmal in der Form der verbindlichen Übernahme und manchmal als dringende Empfehlung.
|
Wenn also eine Gemeinde die Halle freigibt und dabei nur auf die allgemeinen Hygiene- udn Abstandsregeln hinweist, dann benötigt man eigentlich keinen Beauftragten. Dass man sich auf Vereinsseite trotzdem freiwillig absichert, ist natürlich auch ohne Pflicht eine sinnvolle Sache.
Wir bei uns werden jeweils einen Trainingsverantwortlichen benennen, der u.a. prüfen muss, ob noch genug Desinfektionsmittel da ist und die Toilettenanlagen OK sind (soweit diese geöffnet sind). Von den Eltern lassen wir uns schriftlich bestätigen, dass die ihre Kinder bewusst hinschicken und trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eine Ansteckung nicht zu 100% ausgeschlossen werden kann. Mit all diesen Maßnahmen hoffen wir, auf der sicheren Seite zu sein.