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Verbindlichkeit des Schutzkonzepts
Betrifft zwar ganz Deutschland und nicht nur den WTTV - aber dieser hat ja u.a. zur Erfassung des Hygienebeautragten in click-TT aufgerufen...was sich in einem Mehrspartenverein schon mal als schwierig darstellen könnte, da nur der gesamte Verein einen haben sollte und nicht jede Abteilung.
Zu diesem Wunsch und allgemein zum COVID-19-Schutz- und Handlungskonzept des DTTB würde ich aber gerne eure Einschätzung hier lesen: Wie verbindlich ist dieses Konzept oder auch die tollen zehn Leitplanken des DOSB, wenn ein Land und eine Kommune sich nicht darauf berufen? In der Corona-Schutzverordnung NRW steht ja zu Sport nur drin, dass die Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten sind...und unsere Gemeinde hat auch nicht mehr gefordert. Auch in Gesprächen mit Vertretern anderer Vereine kam schon klar zum Ausdruck, dass man dieses DTTB-Konzept zwar durchlesen und verstehen sollte, es rechtlich aber keinerlei Folge hat, wenn man es - so nicht von der Gemeinde vorgeschrieben - nicht befolgt.
Deckt sich das mit der allgemeinen Meinung hier im Forum? Sind das also nur schöne Gedanken und erst dann relevant, wenn eine Gemeinde schreibt "die sportartspezifischen Schutzkonzepte sind zu übernehmen"? Oder sind diese Punkte schon irgendwie verbindlich? Ganz wichtig: Mir geht es nicht um die Diskussion zu Sinn oder Unsinn der Maßnahmen - auch ohne rechtliche Notwendigkeit kann man ja viele Punkte übernehmen, die sicher zur Eindämmung des Virus nicht schädlich sein können - sondern einzig und allein um die rechtliche Bewertung in Bezug auf Hallenöffnung und mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung (soweit von der Gemeinde nicht gefordert).
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