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AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts
Der Verband kann m.M.n. keine rechtlichen Vorschriften machen wie die Hallen benutzt werden.
Das heisst die Vorgaben macht das Land bzw. am Ende der Kreis oder die Gemeinde.
Welche Strafen sollte es denn geben wenn man sich an alle Vorschriften der Gemeinde hält aber eine Vorgabe des Verbandes nicht eingehalten wird? Und wer spricht die Strafe aus?
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???
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