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Zitat von Partner
Die Beschränkungen für den öffentlichen Raum gelten meiner Meinung nach nicht für die Insassen im Pkw, da dieser kein öffentlicher Raum ist.
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FAQ Corona VO BW:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de...na-verordnung/
Wie viele dürfen im Auto mitfahren?
Grundsätzlich erfolgen auch Fahrten mit
privaten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Raum. Daher dürfen Personen aus zwei verschiedenen Haushalten oder im Falle von Familien weitere Personen einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft mitfahren. Eine Familie darf Mitglieder eines weiteren Haushaltes oder einer anderen Familie im Auto mitnehmen.
Privat organisierte Fahrtgemeinschaften sind zulässig, wenn sie der Ausübung der Berufstätigkeit dienen. Bei Fahrten zum Arbeitsplatz darf daher auch mehr als eine Person mitgenommen werden. Fahrtunterbrechungen, beispielsweise zum Einkauf, sind nicht erlaubt.
Alle im Auto sollten eine Maske tragen, da sie lange auf engen Raum zusammen sind und so ein besonderes Infektionsrisiko besteht.
Im Übrigen sollte Training in BW ab 2. Juni wieder möglich sein:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Abl...tig+ab+2_+Juni