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Alt 28.05.2020, 11:20
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masl83 masl83 ist offline
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AW: Corona: Wann glaubt ihr, geht's wieder an die Tische?

Also da muss ich sagen, da kann ich unseren Verband loben, der uns in den letzten Tagen alles zukommenlassen hat. Ich war zwar eh schon informiert, aber das gilt ja nicht für alle.

Bzgl Haftung und Kopf hinhalten:
Zitat:
Ist ein Hygienebeauftragter im Falle von Corona-Ansteckungen haftbar zu machen? Hierzu hat der Landessportbund Nordrhein-Westfalen folgende Frage/Antwort veröffentlicht: Haftet der Vorstand, wenn sich Personen bei Öffnung des Sportbetriebs mit dem Corona-Virus infizieren? Die Haftung wegen einer Infektion einer Person mit COVID-19 setzt eine Sorgfaltspflicht-Verletzung auf Seiten der Verantwortlichen voraus. Insofern hat der Vorstand alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich und geeignet sind, eine Verbreitung des Virus und eine Infektion der Teilnehmer/innen beim Sportbetrieb des Vereins zu verhindern. Hierzu zählen geeignete Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und Gewährleistung eines Mindestabstands. Die jeweils zu treffenden Maßnahmen hängen von örtlichen Begebenheiten ab, sind sportartspezifisch zu treffen und hängen demgemäß von den Umständen des Einzelfalles ab. Vorkehrungen wie Registrierung der Teilnehmer/innen, Hinweise auf Husten- und Niesetikette, kontaktfreie Begrüßungen und regelmäßige Reinigungsintervalle dürften dabei zu den Standardmaßnahmen gehören. Ein absoluter Schutz wird nicht herstellbar sein. Zudem müsste eine infizierte Person nachweisen, dass die Infektion durch die Teilnahme am Vereinssportbetrieb verursachtund durch dasVerhalten des Vorstands (oder anderer Verantwortlicher auf Seiten des Vereins wie des Hygiene-Beauftragten) verschuldet wurde. Im Übrigen ist die Haftung des Vorstands, der unentgeltlich tätig ist bzw. keine den Ehrenamtsfreibetrag überschreitende Vergütung erhält, im Verhältnis zum Verein und zu den Mitgliedern des Vereins, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Und weiter:
Zitat:
Welche Aufgaben hat ein Hygiene-Beauftragter?
Jeder Verein sollte einen *Hygiene-Beauftragten* benennen: Seine Aufgaben sind,
a) ständig über die (aktuell) notwendigen Richtlinien (und deren Modifikationen) informiert zu sein;
b) diese Richtlinien allen Vereinsmitgliedern und Übungsleiter(inne)n/Trainer(innen) stets zeitnah kenntlich zu machen;
c) für die Organisation der notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung der Richtlinien Sorge zu tragen (beispielsweise Beschaffung von Reinigungs-/Desinfektionsmitteln);
d) für die Organisation zur Überwachung der Einhaltung der Richtlinien verantwortlich zu zeichnen (beispielsweise Einteilung der jeweiligen Hallenaufsicht; Teilnehmer-Dokumentation);
e) als offizieller Ansprechpartner des Vereins für Mitglieder und kommunale Behörden etc. zur Verfügung zu stehen.
Wenn du also eine Aufgabe annimmst, kannst du dich nicht hinstellen und sagen es muss dir alles serviert werden. Du musst schon etwas Eigeninitiative zeigen und dich darum kümmern. Das ist aber bei jeder Funktion in einem Verein so, niemand wird dir die Arbeit abnehmen...

Diese Zitate finde ihr im Rundschreiben 4 des TTBW für alle Vereine:
https://www.ttbw.de/aus-und-fortbild...ona-aktuell-1/

Geändert von masl83 (28.05.2020 um 11:24 Uhr)
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