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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
In der Verordnung unter §9 steht ja nichts von den 60 Minuten.
Das Landratsamt will aber eine Hygienekonzept des Verbandes haben - also nimmt man, wenn man das Rad nicht neu erfinden will - das Konzept des BTTV. Da stehen jetzt aber die 60 Minuten drin.
Jetzt dokumentiert man durch die Anwesenheitsliste, dass jemand 3 Einheiten a 1 Stunde mit Lüften dazwischen gemacht hat. Wenn das mit den 60 Minuten dann nicht eindeutig geregelt ist, kriegste ziemliche Probleme bei ner Kontrolle würde ich mal sagen. Denn so eindeutig ist das nicht, was der Satz "Gruppenbezogene Trainingseinheiten sind auf 60 Minuten beschränkt." bedeutet.
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