Zitat:
Zitat von Kriegela
Habe mir noch mal die neuen Punkte in der WO angesehen. Da steht ja ua. auch, dass die Entscheidungsgremien bei den Sanktionierungen für Nicht Antreten von der bisherigen Regelung abweichen können.
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Wenn man das etwas genauer liest, merkt man, dass es sich nur auf
dreimaliges Nichtantreten und die sonst übliche Folge davon (Streichung) bezieht. Ein Einzelfall wird damit nicht geregelt.