Zitat:
Zitat von Danielson
Und dass es "racial profiling" gibt, ist auch keine Erfindung von deutschen Medien. Jemand mit schwarzer Hautfarbe wird in Deutschland öfters kontrolliert als jemand mit weißer Hautfarbe. Dass das nicht einfach toleriert werden darf, gibt Artikel 3 im deutschen Grundgesetz vor.
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Da hast du Recht. Aber wenn wir uns den Artikel 3 ansehen, dann ist der nicht nur auf die Hautfarbe und Herkunft beschränkt.
Selbiges gilt für Geschlecht und Alter. Wir müssen also auch sicherstellen, dass Männer nicht häufiger als Frauen kontrolliert werden. Jugendliche dürfen nicht häufiger als 80 jährige kontrolliert werden. Der Beruf steht zwar nicht explizit drin, aber ich vermute dass die meisten Richter auch eine Benachteiligung hinsichtlich des Berufs als kritisch ansehen würden. Damit wäre es schwer Polizisten und Soldaten besonders zu kontrollieren.
Ganz schwierig wird es mit der politischen Anschauung. Damit wären auch extreme politische Richtungen geschützt.