Zitat:
Zitat von Fragender
Verstehe ich das recht, dass man sich auf Bundesebene für die Lösung mit den geringsten sportjuristischer Konsequenzen (das "geringere Übel") entschieden hat, während man auf Landesebene in Ermangelung derselbigen Konsequenzen auf die "gefühlt richtige" Entscheidung gesetzt hat?
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Für die Bundesebene bewerte ich das genauso wie du.
Im zweiten Teil des Satzes verstehe ich nicht, was du mit "in Ermangelung derselbigen Konsequenzen" meinst. Warum sollten die sportjuristischen Konsequenzen auf Landesebene andere sein als auf Bundesebene?
Zumindest in meinem Landesverband hat man sich - in Kenntnis der juristischen Bedenken des DTTB gegen eine Härtefallregelung - dennoch für eine solche entschieden, weil man es einfach für sinnvoll gehalten hat, Mannschaften mit einer unterschiedlichen Anzahl von Mannschaftskämpfen nicht alle über einen Kamm zu scheren. Dabei hat man sich bewusst über die juristischen Bedenken hinweggesetzt. Ich vermute, dass es in mehreren anderen Landesverbänden ähnlich war.
Und dennoch waren natürlich auch hier nicht alle Vereine mit der beschlossenen Härtefallregelung einverstanden. Allerdings hat keiner von denen vor dem Verbands-Sportgericht Recht bekommen.