Zitat:
Zitat von JSCH
Was ist denn das für ein Argument und was hat Wahlrecht mit "ernst nehmen" von Jugendlichen unter 18" zu tun ? Das eine schliesst das andere ja wohl kaum aus.
|
Damit war eigentlich die abwertende Art und Weise von Abwehrtitan gemeint. Das Wahlalter kann gerne so bleiben. Was man ändern könnte, die Droge Alkohol erst ab 18 erlauben, von mir aus auch 21.