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Zitat von Glücksball
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Das ist doch etwas anderes. Bei Wahlrecht von Geburt an sollen ja die Eltern stellvertretend die Stimme für die Kinder geben.
MMn. könnte das juristisch gar keinen Bestand haben. Verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, wonach jeder volljährige Bürger eine Stimme hat.
Lustig wäre aber schon, wenn sich der Papa mit der pubertierenden Tochter streitet, wenn Papa für sich und 2 Kinder 3 x CDU ankreuzt.
Was ist, wenn Papa CDU wählt und Mama Grüne? Wer darf dann für das Baby abstimmen?
18 ist schon als Wahlalter in Ordnung. Da fängt es langsam an, dass Jugendliche nicht mehr so von außen beeinflussbar sind.