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Zitat von Glücksball
Au Mann. Lies doch mal die Beiträge gründlicher. Bei meinen Beiträgen ging es schon die ganze Zeit um mehr Stimmgewicht für die Eltern, nicht um eine Herabsetzung des Wahlalters. Wie das (Ersteres) rechtlich aussieht, ist umstritten, siehe den vorher verlinkten Wiki-Artikel (reicht Dir ein Roman Herzog als Referenz für einen Verfassungsrechtler, der das sehr wohl für möglich hält?).
Dieser Thread ist frustrierend.
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Roman Herzog ist doch schon ewig tot. Die Väter des Grundgesetzes haben sich nicht umsonst das Einzelwahlrecht einfallen lassen.
Wie sähe so ein "Familienwahlrecht" wohl aus, wenn es sich Radikale zu nutze machen?
Stell dir einfach mal vor, es gründet sich eine "muslimische Partei Deutschlands" mit radikalen Ansichten. Mit dem aktuellen Wahlrecht keine große Chance. Auch die Kinder würden diese Partei nicht unbedingt wählen, wenn sie 18 sind und hier sozialisiert.
Wer sie aber unter Garantie wählt ist der Vater von 8 Kindern, der extrem konservativ ist.
Dazu stellen auch noch andere Fragen:
Wer wählt bei Scheidungskindern?
Wer bei Waisen? Darf da die Heimleiterin 30 Stimmen abgeben?
Ich sehe da keine Chance das rechtlich zu halten, wobei man ja auf hoher See und vor Gericht immer in Gottes Hand ist.
Was ist mit Fanilien die keine Kinder bekommen können?
Wer darf bei Schwulen mit Adoptivkind abstimmen?
Was ist bei Mischbeziehungen, wo ein Elternteil ausländisch ist? Kein Witz, Ausländer dürfen ja aus gutem Grund nicht wählen. Rechtlich dürfte das Kind dann nur eine halbe Stimme haben...
Was ist, wenn die Mutter abhaut und das Kind bei Oma und Opa aufwächst? Oder Tante/Onkel?
MMn. absolut verfassungswidrig.