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Zitat von Glücksball
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Mal davon abgesehen, dass jeder der von einem Medikament mal den Beipackzettel gelesen hat, es eigentlich wissen müsste, dass die Pharmaindustrie nicht generell für jeden Schaden haftet, lohnt es sich auch mal das zitierte Gesetzt zu lesen.
Zitat:
Die Ersatzpflicht besteht nur, wenn
1.
das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder
2.
der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.
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Zuständig für die "Beurteilung über das vertretbare Maß" dürfte wohl die Ethik Kommission sein. Diese wird hier sicherlich bei der Zulassung in Anspruch genommen.
Also unterm Strich verhaftet dieses Gesetz den Hersteller zu großer Sorgfalt. Da endet es dann aber auch.