Zitat:
Zitat von mithardemb
Zuständig für die "Beurteilung über das vertretbare Maß" dürfte wohl die Ethik Kommission sein. Diese wird hier sicherlich bei der Zulassung in Anspruch genommen.
Also unterm Strich verhaftet dieses Gesetz den Hersteller zu großer Sorgfalt. Da endet es dann aber auch.
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Ich denke, das ist eine Fehlinterpretation. Es geht um Schäden, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Also, im Beipackzettel aufgeführte Kopfschmerzen -> keine Haftung. Nicht aufgeführte schwerwiegende, schädigende Nebenwirkung -> Haftung. Und ja, die Pharmahersteller nutzen den Beipackzettel natürlich, um jeden noch so unwahrscheinlichen Fall vorab aus der Haftung zu nehmen. Aber das Risiko für die schwerwiegenden Nebenwirkungen, die z.B. in Tests nicht vorkamen, bleiben beim Hersteller.
PS: Wie interpretierst Du denn den zweiten Link, den ich eingestellt hatte?