Zitat:
Zitat von Glücksball
Ich denke, das ist eine Fehlinterpretation. Es geht um Schäden, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Also, im Beipackzettel aufgeführte Kopfschmerzen -> keine Haftung. Nicht aufgeführte schwerwiegende, schädigende Nebenwirkung -> Haftung.
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Ich denke die haben im Gesetzt bewusst nicht von der schwere der Nebenwirkung sondern von den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft geschrieben.
Zitat:
Zitat von Glücksball
Und ja, die Pharmahersteller nutzen den Beipackzettel natürlich, um jeden noch so unwahrscheinlichen Fall vorab aus der Haftung zu nehmen. Aber das Risiko für die schwerwiegenden Nebenwirkungen, die z.B. in Tests nicht vorkamen, bleiben beim Hersteller.
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Wenn es ein Versäumnis gegen die Erkenntnis der Medizin bedeutet schon. Ansonsten nicht. Es ist einfach ein Ding der Unmöglichkeit alle Unwägbarkeiten zu berücksichtigen. Damit wäre es nicht mehr möglich ein Medikament auf den Markt zu bringen.
Zitat:
Zitat von Glücksball
I
PS: Wie interpretierst Du denn den zweiten Link, den ich eingestellt hatte?
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1. Anwälte leben von Klagen.
2. Korrekt. Ein vollständiger Haftungsausschluss ist sicher nicht möglich. Die Sorgfaltspflicht des Herstellers ist sicher weiter gegeben. Nur hier wurde ja nicht um Versäumnisse des Herstellers diskutiert, sondern um die Schaden / Nutzen Abwägung über den frühzeitigen Einsatzes eines Impfstoffs.
Mal davon abgesehen, dass ja bisher nicht entschieden ist, ob man in der EU oder in Deutschland den Impfstoff bereits jetzt zulässt, wäre es auch interessant wie viele Menschen sich mit dem Wirkstoff impfen lassen.