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AW: Spielsystem ab September
Lese ich das richtig heraus, dass im Falle eines einzelnen infizierten Stammspielers dies in Hessen ein Verlegungsgrund darstellt?
Im STTB heißt es hierzu nämlich:
- Die Infektion / Quarantäne einzelner Spieler ist kein offizieller Verlegungsgrund (alle
Beteiligten werden gebeten möglichst kulant mit dieser Situation umzugehen).
- Die Infektion / Quarantäne ganzer Mannschaften ist ein offizieller Verlegungsgrund
(Atteste müssen beim Spielleiter vorgelegt werden)
Heißt im STTB erst wenn alle Spieler einer Mannschaft infiziert oder in Quarantäne sind ist dies ein Verlegungsgrund, solange noch einer fit ist stellt dies kein Verlegungsgrund dar.
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