Zitat:
Zitat von TSV_Christian
Zur Unterschrift und dem Risiko: Der Fahrer kann selbst bestimmen, ob in seinem Auto Maskenpflicht gilt oder nicht.
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Das ist so pauschal nicht ganz richtig, denn zumindest der
Fahrer darf sein Gesicht nicht verdecken (StVo §23,4) und würde andernfalls gegen das Vermummungsverbot verstoßen.
Wer privat und allein (oder nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt) im Auto unterwegs ist, muss daher mit Bußgeld rechnen, weil es medizinisch unnötig ist.
Ausnahmen gibt es aber bspw. im gewerblichen Bereich (Fahrer im ÖPNV, Handwerker, Post).
Denn bei diesen Dienstfahrzeugen gibt es üblicherweise ein Fahrtenbuch und die Identität kann jederzeit ermittelt werden.
Grundsätzlich wird aber sicher im Einzelfall und im Ermessungsrahmen abgewägt, ob die Maske vermutlich zum erschweren der Identitätfeststellung
getragen wurde, oder nicht.
Eine unauffällige, gemeinsame Fahrt mit Spielern aus unterschiedlichen Haushalten und bei dem auch der Fahrer eine Maske trägt, ist deshalb sicherlich ohne Strafe möglich.