Update HeTTV vom 21.08.2020 Newsletter 09/2020
Das Präsidium hat in Abstimmung mit den Ressortleitern Mannschaftssport und Jugendsport am 13. August entschieden, die Verbandsrunde ganz normal zu starten, inklusive der Doppelbegegnungen, da der Kontaktsport in Hessen vollumfänglich erlaubt wurde. Das geschah aber nicht aus völliger Überzeugung, sondern vor allem aufgrund rechtlicher Bedenken, dass ein Verstoß gegen die Wettspielordnung begangen werden könnte.
In einem beauftragten Gutachten des HTTV hat das DTTB-Ressort WO zu Ziffer 1 des Abschnitts A mitgeteilt, dass dem HTTV-Präsidium ein Handlungsspielraum eingeräumt werden kann, wenn auch nur eine Vorgabe staatlichen Rechts erfüllt ist.
Aktuell weist die 7-Tage-Inzidenz, vom 21. August, in Hessen den höchsten Wert aller Bundesländer auf. Weiterhin muss sich der Verband vor allem an den Vereinen mit den strengsten Auflagen orientieren. Einige könnten nur schwerlich oder überhaupt nicht am Spielbetrieb teilnehmen, in einer hessischen Stadt wurden die Hallen noch nicht geöffnet. Durch die steigenden Infektionszahlen werden Bestimmungen aktuell verschärft.
Aufgrund dessen hat sich das Präsidium am 20. August im Umlaufverfahren dazu entschlossen, seine Entscheidung zu revidieren und neu zu fassen. Auf der Grundlage der Vorschriften des Abschnitts M der WO wird nachfolgende
Regelung mit sofortiger Wirkung, bis zur Aufhebung (ggf. auch rückwirkend für Mannschaftskämpfe, die bereits ausgetragen wurden) in allen Spiel- und Altersklassen im Zuständigkeitsbereich des HTTV in Kraft treten:
Mannschaftskämpfe aller Spielsysteme werden ohne Doppel ausgetragen.
a) Es sind alle vorgesehenen Einzel auszutragen. Das Ergebnis eines Mannschaftskampfes reicht dann z. B. im 6er-Paarkreuzsystem und im Werner-Scheffler-System von 12:0 bis 6:6, im Bundessystem von 8:0 bis 4:4 – bei unvollständigem Antreten beider Mannschaften unter Abzug der nicht zur Austragung kommenden Einzel.
b) Es bleibt in allen Spiel- und Altersklassen bei der geplanten Vergabe von Tabellenpunkten, in aller Regel also bei zwei Tabellenpunkten für Spielsysteme, die sonst mit dem Siegpunkt beendet werden, und bei vier Tabellenpunkten für Spielsysteme, bei denen immer alle Spiele zur Austragung kommen.
c) Die Wertung von Mannschaftskämpfen im Rahmen eines K.-o.-Systems (Pokal, Mannschaftsmeisterschaften) erfolgt durch Anwendung der Vorschriften gemäß WO E 2.6.
d) Technischer Hinweis für Vereine und Spielleiter: click-TT wird auf den „Doppelverzicht“ vorbereitet. Das entsprechende Update wird voraussichtlich am 25.8.2020 installiert. Spielberichte vom 24.8.2020 (oder früher) sollten bis dahin zurückgehalten werden. Falls Fehler auftreten, die die Eingabe des Spielberichts erschweren oder verhindern, bitten wir um einen Hinweis per E-Mail an: erbe@httv.de
Eine korrigierte Version der Hygiene- und Verhaltensregeln des HTTV für den Wettkampfbetrieb (Stand 21.08.2020) finden Sie direkt als Link hinterlegt. Die Änderungen sind gelb markiert. Ebenfalls ergänzt wurden Fragen und Antworten, die uns in dieser Woche erreicht haben. Wir hoffen das hilft den Vereinen bei der Planung.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Hygieneregeln in den Landkreisen, kreisfreien Städten, Kommunen empfiehlt es sich vorab mit der Heimmannschaft in Verbindung zu setzten, um die Bedingungen vor Ort zu erfragen.
Die Gesundheit aller am Wettkampf beteiligen Personen hat oberste Priorität. Nur wenn alle zu einem guten Miteinander beitragen ist der Spielbetrieb in dieser Saison möglich.
Bei Fragen steht ihnen die Geschäftsstelle weiterhin gerne zur Verfügung.
HeTTV
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Frage: Wer muss einen Mund-/Nasenschutz tragen?
Antwort: Maßgeblich sind stets die Verordnungen und gegebenenfalls Auflagen des Landes Hessen beziehungsweise der jeweiligen Städte und Kommunen. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen. Die Corona-Verordnung des Landes Hessen sieht keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-/ Nasenschutzes vor. Es gibt jedoch Kommunen, in denen die Hygienekonzepte der Sportfachverbände als verbindlich gelten bzw. das Tragen des Mund-/Nasenschutz Vorschrift des jeweiligen Sporthallenbetreibers ist. Wir empfehlen allen anwesenden Personen (außer den Spielern, die sich jeweils in einem Einzel gegenüberstehen) dringend, einen Mund-/ Nasenschutz zu tragen. Es wird unsererseits als Zeichen des verantwortungsvollen Umgangs mit dem bekannten Risiko und des Respekts gegenüber den Mitmenschen gesehen.
Frage: Was passiert bei einem lokalen Lockdown, so dass einige Mannschaften nicht antreten dürfen/können?
Antwort: Der Ressortleiter Mannschaftssport (diehl@httv.de) ist umgehend zu informieren und wird in diesen Fällen eine Einzelfallprüfung vornehmen und entscheiden wie weiter verfahren wird.
Frage: Ein Spieler hält sich nicht an die Hygienebestimmungen/Abstandsregeln. Was ist zu tun?
Antwort: Hierzu gibt es keine offiziellen Regelungen. Es sind einfach zu viele Situationen denkbar, als dass man sie in einer allgemeingültigen Vorschrift erfassen könnte. Im Extremfall kann das so weit gehen, dass eine Mannschaft den Mannschaftskampf abbricht oder erst gar nicht beginnt. Dann ist der Spielleiter und vermutlich danach die Sportgerichtsbarkeit zuständig.
Frage: Wann darf ich als Gastgeber vom Hausrecht Gebrauch machen und Spieler der Halle verweisen?
Antwort: Das Hausrecht besteht als Heimmannschaft immer. Wird jemand der Halle verwiesen, wird das ohnehin mit großer Wahrscheinlichkeit ein Fall für die Sportgerichtsbarkeit.
Frage: Können wir auf den Einsatz von Zählgeräten verzichten?
Antwort: In Absprache zwischen den Mannschaften kann aufgrund der Praktikabilität auch auf ein Zählgerät verzichtet werden.
Frage: Kann auf den Seitenwechsel verzichtet werden?
Antwort: Da keine Abweichende Regelung getroffen wurde gilt weiterhin die Durchführung von Seitenwechseln gemäß ITTR A 13.7