Zitat:
Zitat von Chris Kratzenstein
TTBW hat das Schutzkonzept des DTTB veröffentlicht. Nicht übernommen.
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https://www.ttbw.de/aus-und-fortbild...b-update-1708/
Zitat:
Hinweis in eigener Sache zum Schutzkonzept
Unter dem Vorbehalt der Übernahme durch die zuständigen staatlichen Stellen sind alle als *Maßnahmen* gekennzeichneten Inhalte dieses Schutz- und Handlungskonzeptes verbindlich. Davon abweichende Bestimmungen der staatlichen Behörden gelten jedoch stets vorrangig.
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Scheinbar bleibt es im TTBW dabei, dass man nicht weiß was man eigentlich selbst veröffentlicht?
Und ja, dieser Müll steht 1 zu 1 auf der DTTB Homepage, sollte man dann aber auch klar kennzeichnen
Ganz nebenbei bemerkt, wo bleibt eigentlich das Ergebnis der Verbandsgerichts?