Zitat:
Zitat von Der springende Punkt
Ich drücke es positiv aus: Ein paar Idioten werden Tischtennis den Rücken kehren.
Nachtrag: Leider nicht alle!
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Ich hab grundsätzlich noch die Hoffnung, dass die Zahl derer, die dem TT dauerhaft den Rücken kehren, nicht zu hoch wird, aber:
Bei uns im RTTVR startet die Punktrunde morgen und nun häufen sich die Rückzüge von Mannschaften. Das wär nicht so tragisch, wenn diese dann (wie in den Bundesspielklassen) nächste Saison eine Klasse tiefer antreten dürften.
Nun haben wir aber - natürlich nicht ahnend, was da als Pandemie auf uns zukommt - im Gegensatz zur BSO nicht die Möglichkeit in G 7.4.2 der WO genutzt, dies so zu verankern, sondern haben uneingeschränkt die Regelung nach G 7.4.1, also: " Eine Mannschaft, die zurückgezogen oder gestrichen worden ist, verliert nach der laufenden Spielzeit das Recht auf Spielklassenzugehörigkeit zu jeder Spielklasse und darf in der nachfolgenden Spielzeit nur als neue Mannschaft in der untersten Spielklasse gemeldet werden."
Leider lässt der neue Abschnitt M der WO zwar Abweichungen von G 7.2.1 und G 7.3 zu, aber nicht von G 7.4.
Sehe ich das richtig, dass die einzige Möglichkeit, dies auszuhebeln wäre, die Streichung nach dreimaligem Nichtantreten (G 7.2.1) auszusetzen?