Danke für die schnelle Antwort!
Zitat:
Zitat von Der springende Punkt
Da ich selbst an der Ausarbeitung von Abschnitt M mitgewirkt habe und die Diskussionen noch im Gedächtnis habe, weiß ich, dass es definitiv Absicht war, dass die Verbände wegen Corona auch G 7.4 außer Kraft setzen (bzw. ändern) können. Warum das nicht im Antrag stand, weiß ich nicht; ich vermute einfach einen Flüchtigkeitsfehler. Bei genauer Prüfung macht sogar G 7.3 im beschlossenen Text wenig Sinn - vielleicht ist sogar G 7.3 und G 7.4 vertauscht worden, und keiner hats gemerkt.
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Das klingt sehr plausibel. Wir haben uns auch schon gefragt, was an 7.3 außer den Gebühren hier relevant sein soll.
Zitat:
Zitat von Der springende Punkt
Nun ist der Fehler ja bekannt, und ich werde mich dafür einsetzen, dass er behoben wird - zur Not durch einen Antrag an den Bundestag Ende 2020 mit Wirkung vom 01.01.2021 - das wäre ja noch früh genug.
Bei uns im TTVN haben wir dieselbe Regelung wie ihr, und unser Entscheidungsgremium hat fest vor, auch G 7.4.1 bei uns für die kommende Saison durch G 7.4.2 zu ersetzen.
Zur Not müssen die normalen Beschlussgremium von RTTVR und TTVN (und vielleicht auch noch von anderen Verbänden) im Laufe der nächsten Zeit ihre Ausführungsbestimmungen zur WO im Punkte G 7.4 noch ändern.
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Und das wäre auch noch nach Saisonbeginn (ohne Bezug auf den "Notstandsabschnitt" M) möglich?
Das wäre natürlich prima.
Zitat:
Zitat von Der springende Punkt
Dein Vorschlag, das durch Aussetzung von G 7.2.1 zu heilen, greift ja nur für Streichungen. Mannschaften, die von sich aus zurückziehen (weil sie vielleicht diesen Ausweg nicht kennen), wäre damit ja nicht geholfen.
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War nur ein Notbehelf.