|
AW: Spielsystem ab September
Aus der Homepage des Main-Kinzig-Kreis (Hessen)
24. August 2020. - Der Main-Kinzig-Kreis hat angesichts eines deutlich intensiveren Corona-Infektionsgeschehens in und um Hanau umfangreiche Gegenmaßnahmen beschlossen. Dazu gehören verschärfte Auflagen bei Veranstaltungen, privaten Treffen und Freizeitbeschäftigungen. Ebenso betreffen die Maßnahmen den Schulbereich: Der praktische Sportunterricht wird abgesagt, eine Maskenpflicht gilt nun für alle weiterführenden Schulen, wobei die Maßnahmen zunächst auf vier Wochen und die Städte Bruchköbel, Erlensee, Hanau, Maintal, Neuberg und Nidderau begrenzt sind. Für alle weiteren Kommunen im Altkreis Hanau gilt jedoch die Empfehlung, die Maßnahmen ebenso zu beherzigen.
Enge Abstimmung mit Polizei, Ordnungsämtern und Staatlichem Schulamt
Der Main-Kinzig-Kreis hat die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der sechs Städte und Gemeinden mit ihren jeweiligen Ordnungsämtern über die Maßnahmen am Mittag informiert. Am frühen Nachmittag traf zudem der Verwaltungsstab des Kreises mit der Polizei und dem Staatlichen Schulamt zusammen, um die Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen vorzubereiten. *Das Verständnis für die Maßnahmen ist in den Kommunen und bei allen Beteiligten sehr groß. Wir werden uns täglich eng mit ihnen allen abstimmen und die Wirksamkeit der Einschränkungen regelmäßig fachlich überprüfen*, sagte Landrat Thorsten Stolz.
Per Allgemeinverfügung wird der Kreis die einzelnen Maßnahmen in den nächsten Tagen in Gesetzesform gießen. Darüber hinaus bittet der Kreis schon jetzt alle betreffenden Verwaltungen, Gemeinden, Schulen, Betriebe, Vereine bis hin zu Privatleuten um Beachtung und Umsetzung:
* Veranstaltungen unter freiem Himmel werden auf 100 Personen begrenzt,
* Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden auf 50 Personen begrenzt,
* Treffen von Gruppen in der Öffentlichkeit und in Restaurants werden auf 5 Personen oder zwei Haushalte beschränkt,
* Treffen von Gruppen im privaten Umfeld und Vereinsveranstaltungen werden auf 20 Personen beschränkt,
* Maskenpflicht gilt beim Betreten und Verlassen von Lokalitäten, Gaststätten und Übernachtungsbetrieben,
* Sperrzeit für alle Bars, Kneipen und Restaurants von 24 bis 8 Uhr,
* öffentliche Verhaltensweisen wie Grillen oder Picknicken sind untersagt,
* präventive Maskenpflicht bei der Religionsausübung,
* präventive Maskenpflicht für alle im Unterricht sowie zusätzlich auch bei Ganztagsangeboten an den weiterführenden Schulen in Kommunen mit einer Inzidenz von über 20,
* Empfehlung zur freiwilligen Umsetzung der Maskenpflicht an allen weiterführenden Schulen in den anderen Kommunen des Altkreises Hanau, zusätzlich auch bei den jeweiligen Ganztagsangeboten,
* kein praktischer Sportunterricht in allen Schulen der sechs Kommunen - für die weiteren Schulstandorte im Altkreis Hanau gilt dies als Empfehlung,
* bei außerschulischen Bildungsangeboten und der Ausbildung hat der Unterricht mit 1,50 Metern Abstand zu erfolgen * wenn dies nicht sichergestellt ist, herrscht Maskenpflicht,
* Sportbetrieb im Trainings- und Wettkampfbetrieb ist eingeschränkt, kontaktfrei darf er mit mindestens 1,50 Metern Abstand - und mit bis zu höchstens 10 Personen * ausgeübt werden,
* Empfehlung, Vereins- und Versammlungsräume zu schließen und Umkleide(n), Spinde und sanitäre Anlagen nur unter der Hygieneempfehlung des Robert-Koch-Instituts zu öffnen; der Zutritt zu Sportstätten soll unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen,
* Spielbetrieb im Wettkampfsport wird ausgesetzt, was auch heißt, dass Vereine aus diesen Städten und Gemeinden nicht an Wettkämpfen teilnehmen,
* Besucherzahl in Schwimmbädern muss durch den Betreiber weitergehend beschränkt werden,
* Einschränkungen der Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie weiterer Einrichtungen dieser Art.
Geändert von maninblack (24.08.2020 um 20:33 Uhr)
Grund: Ergänzung (Bundesland)
|