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AW: Spielsystem ab September
RTTVR:
Mund- Nasenschutz
Spieler*innen haben, außer beim eigenen Spiel, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Zuschauer und auch alle weiteren Personen in der Halle haben generell einen Mund- Nasenschutz zu tragen. Begründung: Im Hygienekonzept des Landes RLP für den Sport im Innenbereich (als Anhang zur aktuellen Corona-Verordnung) ist in 5 d.) folgendes festgelegt: Für die Sportausübung wurden sportartspezifische Festlegungen seitens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seiner Spitzenverbände auf Basis der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz definiert, die entsprechend zu beachten sind, soweit diese einschränkendere Regelungen beinhalten. Der DTTB hat sich in seinem Handlungs- und Schutzkonzept für eine Maskenpflicht entschieden, sodass diese Regelung eingehalten werden muss.
Spieler*innen, die ein Attest haben, aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund- Nasenschutz tragen zu müssen, müssen dieses immer mit sich tragen und ggf. vorweisen.
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