Thema: Kreisvorstand
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Alt 31.08.2020, 16:49
TSV_Christian TSV_Christian ist offline
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AW: Kreisvorstand

Auch hier noch mal die Frage: Mit welcher Begründung sollen "Verstöße" gegen EMPFEHLUNGEN von DTTB und WTTV geahndet werden, wenn man gleichzeitig nicht gegen die CoronaSchVO und die Hygienekonzepte der Heimvereine verstößt? Als Beispiel sei hier nur die sehr strikte Abstandsregel innerhalb der eigenen Mannschaft aufgeführt, die mit der CoronaSchVO nun mal nicht ansatzweise übereinstimmt (10er-Gruppen sind zulässig). Die restlichen schwierigen Punkte habe ich ja schon im "Auf- und Abstieg" Beitrag erfasst...

Mir ist klar, dass der Kreisvorstand mit dieser "harten Linie" noch mehr Rückzüge verhindern möchte...aber sich deswegen über geltendes Recht hinwegsetzen und Handlungen sanktionieren, die ganz klar zulässig sind?

Der DTTB weiß übrigens, dass seine Empfehlungen auch nur genau das sind...wäre schön, wenn sich das auch beim WTTV und unserem Kreis rumspricht. Zitat aus der DTTB-Webseite:
Zitat:
Maßgeblich sind stets die Verordnungen und ggf. Auflagen der zuständigen staatlichen Stelle auf der Ebene des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen und haben Vorrang vor den in diesem Konzept genannten Maßnahmen. Das gilt sowohl hinsichtlich Lockerungen als auch hinsichtlich Verschärfungen.
Auch Lockerungen gegenüber den DTTB-Maßnahmen sind somit absolut zulässig!

Geändert von TSV_Christian (31.08.2020 um 16:51 Uhr)
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