Zitat:
Zitat von Trillian
Auch das Land Baden-Württemberg:
In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
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Man sollte mehr lesen als nur Satz 1

. Nach dieser Maßgabe dürfte sonst kein Fußballspiel stattfinden
Im Übrigen hat das Verbandsgericht im TTBW nach der Lex Wendlingen eine erneute Neuerstellung der Ligen und Spielpläne verhindert. Aber war klar, man kann dem neuen Verband ja nicht gleich nach wenigen Monaten das Zeugnis unfähig ausstellen. Genau das ist der Verband jedoch!