Das mit der Maske ist so leider nicht richtig. Wenn im Hygienekonzept der Heim-Mannschaft eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgegeben ist und dieses Konzept mit der zuständigen Kommune vereinbart ist, dann gilt diese Verschärfung für diese Halle bzw. diese Gemeinde! Verschärfungen gegenüber der CoronaSchVO dürfen die Kommunen immer durchsetzen (man könnte dann auf dem Verwaltungsweg dagegen klagen), nur der Verband (DTTB, WTTV, ...) darf das nicht.
Oben wurde mal erwähnt, dass Lockerungen der CoronaSchVO automatisch auch Einfluss auf bestehende Hygienekonzepte haben. Auch das ist richtig - aber der Mund-Nasen-Schutz für Sporthallen war nie Teil der CoronaSchVO und somit handelt es sich hier auch um keine Lockerung, die dann automatisch in Kraft treten würde. Vielmehr war der Mund-Nasen-Schutz immer schon nur dort Pflicht, wo die zuständige Gemeinde das so wollte - und bleibt es auch, solange Verein und Gemeinde sich nicht auf eine Streichung einigen.
Unabhängig davon kannst du natürlich aus gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Mund-Nasenschutz-Pflicht in der entsprechenden Sporthalle beantragen (formlos). Wenn das keine eindeutige Schutzbehauptung ist, dann muss dir Zugang zur Halle gewährt werden, weil das sonst eine Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen bzw. Erkrankungen wäre - das hat das MAGS auch noch mal klar z.B. unter
https://landtag.nrw.de/portal/WWW/do...MD17-10726.pdf mitgeteilt.