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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Gibt es hier einen "Sachverständigen" um das Hygienekonzept der Stadt München zu verstehen, ob nun Wettkampfbetrieb in den städt. Hallen zulässig ist?
gültig ab 08.09.2020
Präambel (Auszug)
Die Landeshauptstadt München, das Referat für Bildung und Sport stellt die Schulsporthallen
ab 08.09.2020 unter den im folgenden genannten Voraussetzungen für den Trainingsbetrieb
zur Verfügung. Die Sportanbieter tragen eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der
Hygiene- und Sicherheitsregeln, insbesondere da eine Wechselnutzung von Schule und Sport
besonders hohe Anforderungen an die strikte Einhaltung der Schutzvorschriften stellt.
Nur durch einen verantwortungsvollen Umgang aller Beteiligten mit den Schutzmaßnahmen
kann sichergestellt werden, dass die Lockerungen für den Sport nicht wieder
zurückgenommen werden müssen.
Allgemeine Schutzvorschriften
Grundlage für die Nutzung der Schulsporthallen sind die Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmeverordnung sowie der Rahmenhygieneplan des Bayerischen
Staatsministeriums für Inneres, Sport und Integration in der jeweils gültigen Fassung.
Geändert von Matousek (07.09.2020 um 10:43 Uhr)
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