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Alt 13.09.2020, 14:37
Abwehrtitan Abwehrtitan ist offline
Ende Gelände
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AW: Coronavirus außer Kontrolle!?

Zitat:
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Ich wende ein, ich halte das für GROB fahrlässig. Man hatte ihr gesagt auf Basis ihrer Symptomatik möge sie in Quarantäne bleiben. Das ist fast schon Vorsatz, den wird man nur nicht beweisen können, außer sie hat wo damit geprahlt "heute stecke sie alle an", traue ich solchen Gestalten zu.

Zitat:
Kempgens erklärt: *Strafrechtlich kommt eine Ahndung nach dem Strafgesetzbuch wegen Vorsatzes dann in Betracht, wenn man sich mit akuten Symptomen nicht sofort in ärztliche Behandlung begibt und jemanden ansteckt.* Der Anwalt weiter: *Das kann unter dem Gesichtspunkt bedingten Vorsatzes sogar zu einer Strafbarkeit wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB (*Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen*) führen. Der Strafrahmen: 6 Monate bis zu 10 Jahren Haft.*
https://www.bild.de/bild-plus/news/i...a=de.bild.html
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