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AW: Coronavirus im WTTV
Die Regel stammt auch nicht aus der Corona-Schutzverordnung, sondern wurde vom DTTB "erfunden" und vom WTTV jetzt übernommen. Regeln aufstellen kann jeder...nur ist nicht klar, was bei einem Verstoß passiert, wenn die Regel selbst eigentlich ungültig sein müsste.
Der DTTB (Antwort des Generalsekretärs) sieht es ganz klar so: Wir haben eigentlich eine Maskenpflicht...aber wenn die Kommune des Heimvereins diese nicht hat, dann gilt die eben auch nicht und kann somit auch nicht "eingeklagt" werden. Der WTTV sieht die Vorschrift als zwingend an und hat mir gerade (Herr Weyers) geschrieben, dass es sich "um eine zwingende Bestimmung, die die Vereine einzuhalten haben" handelt. Hier bin ich gerade im Austausch mit dem WTTV und lasse diesem gerne auch eine weitere Einschätzung des DTTB zukommen, wenn die Antwort weiter nicht passt.
Ich gehe nämlich schwer davon aus, dass ein "Verstoß" nicht mal ansatzweise bestraft werden könnte (wenn in der Kommune diese Maskenpflicht nicht besteht) und der WTTV dies auch weiß...er es aber einfach nur nicht öffentlich aussprechen möchte, da man ja in der Außernwirkungen zeigen möchte, dass man hier jeden schützt.
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