mit einem durch die Stadt/Gemeinde genehmigtem Hygienekonzept dürfen Sie es, sonst nicht!
Ist wie bei den AGB´s reinschreiben kann man viel, was rechtlich bindend ist ist ein ganz anderes Thema!
Hieraus dem WTTV
Zitat:
Zitat von maninblack
Was ist hier nicht zu verstehen?
• Hygienerichtlinien des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) haben oberste Priorität
• Regelungen der Gemeinde- oder Kommunalebene – insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Sporthallen gelten bei schärferen Bedingungen als denen des Landes NRW
• Bestimmungen des Westdeutschen Tischtennis-Verbandes sind drittrangig und unterliegen immer den beiden oben genannten
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