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AW: Spielsystem ab September
Hausrecht haben im Normalfall (ca. 98%) die Eigentümer (Kreis / Stadt), die eine Hallenordnung aufstellen.
Ist in dieser die Verpflichtung des Tragens der Mund/Nasen Bedeckung nicht explizit aufgeführt, kann diese, mit einer Ausnahme, nicht von Vereinen durchgesetzt werden.
Ausnahme:
Es gibt ein durch die Stadt/Kommune genehmigtes Hygienekonzept für diese Halle – gilt im übrigem auch für Private Träger.
Mir geht es ausschließlich darum, dass Sportverbände sich hoheitliche Aufgaben anmaßen, die es defacto in den Allgemeinverordnungen der meisten Bundesländer (bzw. Gemeinden/Kommunen) nicht gibt!
Jeder der es möchte, darf eine Mund/Nasen Bedeckung tragen!
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