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Alt 17.09.2020, 20:01
maninblack maninblack ist offline
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AW: Spielsystem ab September

Zitat:
Zitat von schlafschaf Beitrag anzeigen
Dann erklär mir mal, wie in einer Bundesliga eine höhere Beleuchtungsstärke vorgeschrieben sein kann als die Kommunalregierung vorsieht. Wenn ein Verband keine Regeln verschärfen darf, wäre das illegal. ...
Off topic
In der Fußball-Bundesliga gibt es Tor-Technik, in der Bezirksklasse A nicht – merkst Du etwas!

Vorgaben stehen fest in der Bundesspielordnung des DTTB bzw in der WO, somit sind die Spielregeln jedem klar, der sich die Mühe macht diese zu lesen – scheint hier nicht der Fall zu sein!

Da ich für das „schwarze Hemd“ die gesamten Regel und Ordnungen de HeTTV und DTTB / ITTF gelesen habe hier die Kurzfassung:

Sollte es nicht der Fall sein gibt Ausnahmegenehmigung bzw. die Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB WO I 1.4 und BSO F 2.3 je Tisch 50.- - 125.- €.

Zur Überprüfung ist ein LUX-Meter (geeicht) notwendig, dieser gehört nicht zur Grundausstattung von Schiedsrichtern – müssten als selbst gekauft werden. (P.S. ich besitze einen!).

Zu Enez-Zeiten (Gerät um Lösungsmittel nachzuweisen vor Mini-REA) habe ich mir ein solches Gerät gekauft um als OSR die Einhaltung der Regelungen - kleben mit lösungsmittelhaltiger Kleber - überprüfen zu können, wurde mir vom Schiedsrichter-Ausschuss HeTTV zuerst untersagt diese zu nutzen.

Erst auf den Hinweis, dass auch eine Überprüfung der Lichtstärke (Pflicht des OSR) nur mit „Privatgeräten“ erfolgt wurden die zuständigen Personen sehr ruhig und die „Erlaubnis“ erteilt mit einem Nicht-Verbandgerät die Vorgaben der WO umzusetzen.

In Schulturnhallen gibt es im Normalfall eine Umschaltung von 300 / 600 Lux bzw. bei Neubauten 250 / 500 / 750 Lux.
Das diese nach mehreren Jahren nicht mehr vorhanden ist, sollte jedem klar sein.

Dieser Vergleich (WO) ist genau wir der in # 951 mit dem Infektionsschutzgesetz fragwürdig (Vergleich Äpfel mit Birnen).

Zitat:
Zitat von schlafschaf Beitrag anzeigen
...

Was du zitierst besagt, dass man von oben nach unten nicht ENTschärfen kann, sehr wohl aber VERschärfen. Wenn die Regierung sagt, du brauchst einen Mundschutz, kann der Verband nicht sagen: Nö, bei uns nicht, umgekehrt aber natürlich Regeln beliebig verschärfen oder neue hinzufügen. Wenn dem nicht so wäre, wäre ein Spielbetrieb innerhalb eines Verbandes überhaupt nicht möglich weil keine Regeln verbindlich wären.
Das die Regelungen ausschließlich auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (sinnvoll!) gründen sollte klar sein.

Jedes Bundesland hat unterschiedliche Vorgaben, die je nach Anzahl der „bestätigten Infektionszahlen“ begründet liegen.

Bsp. Warum soll
Mecklenburg-Vorpommern
Fallzahlen Stand 16.09.2020 1.081 Zunahme +7 seit 15.09.2020
die gleichen Beschränkungen wie
Bayern
Fallzahl Stand 16.09.2020 63.632 Zunahme +823 seit 15.09.2020
gelten?

Nur staatliche Stellen haben eine Legitimation diese je nach Lage (20 /35 / 50 / 75 je 100.000 Einwohner) regional Verschärfungen vorzunehmen.

Da selbst die Sportverbände (DTTB) kommuniziert haben:

Maßgeblich sind stets die Verordnungen und ggf. Auflagen der zuständigen staatlichen Stelle auf der Ebene des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen und haben Vorrang vor den in diesem Konzept genannten Maßnahmen. Das gilt sowohl hinsichtlich Lockerungen als auch hinsichtlich Verschärfungen.

ist eine Rechtfertigung, was Mund/Nase Bedeckung angeht (wie derzeit im WTTV) nicht nachvollziehbar.

Sollten die Fallzahlen ansteigen wird, wie im Main-Taunus-Kreis (Hessen), der gesamte Wettkampf- Sportbetrieb ausgesetzt, unabhängig ob Schach, TT, Fußball oder Ringen.

Die Regelungen der WO sind bekannt, es wurde zusätzlich der Abschnitt M hinzugefügt.

Was jedoch außerhalb der Zuständigkeit der Sportverbände liegt ist die Auslegung des Infektionsschutzes entgegen der staatlichen Stellen.

Ob mir oder anderen diese Auslegung (Hessen o.k. – Bayern mit den Fallzahlen vertretbar) zusagen oder nicht, es ist mit den jeweiligen Allgemeinverordnung der Legislative und Exekutive gültiges Recht in diesem Bundesland.
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