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Alt 25.09.2020, 09:34
Noppen-Rasierer Noppen-Rasierer ist offline
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Nein, der Vorgang ist nicht abgeschlossen worden. Er ist tatsächlich aufgrund diverser Personaländerungen in der Behörde einfach durchgeflutscht und nicht weiter bearbeitet worden. Das wird aber nun erfolgen. Folgendes wurde mir geschrieben:

Zitat:
Sehr geehrter XXX,

für Ihr o. a. Schreiben und unser Telefonat danke ich Ihnen.

Zunächst bitte ich noch einmal um Nachsicht, dass sich die Bearbeitung des Vorgangs wegen der großen Zahl von Eingaben und Anfragen insbesondere im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der DS-GVO und einer internen Umorganisation erheblich verzögert hat und ich erst jetzt in der Lage bin, Ihnen zu antworten. Hinzu kommt, dass wir in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen treffen mussten, um soziale Kontakte einzuschränken und das Infektionsrisiko zu reduzieren. Dadurch konnte und kann es zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit und zu Verzögerungen unserer Reaktionen kommen.

Aufgrund der internen Umorganisation in meinem Hause hat sich das Aktenzeichen des Vorganges von XXX auf XXX geändert.

Wie bereits telefonisch angekündigt, möchte ich Sie nachfolgend über den derzeitigen Sachstand kurz informieren:

Die Stellungnahme des WTTV e.V. liegt vor. Der Verband teilt mit, dass er eine entsprechende Anpassung in der Wettspielordnung (WO) sowie zu den Prozessen zu Erteilung der Spielberechtigung vorgenommen habe. Nach der aktuell gültigen Fassung der WO werde für die Erteilung der Spielberechtigung kein Einverständnis eines Spielers zur Veröffentlichung und Auswertung seiner Daten vorausgesetzt. Lediglich das Einverständnis in die Veröffentlichung von Fotos bzw. Filmaufnahmen würde beibehalten.

In den Abschnitten A 17.1 und 2 der WO seien ergänzend Regelungen zur Verarbeitung der Ranglistendaten im Rahmen der Veröffentlichung auf myTischtennis.de ergänzt worden. Inhaltlich würden damit die über diese Plattform veröffentlichten Ranglisten und TTR-Werte explizit in den Text der WO aufgenommen, die jeder Spieler zu Erteilung einer Spielberechtigung akzeptieren müsse.

Die Verarbeitung der Daten durch den WTTV sei im Rahmen der zwischen dem Verband und dem Spieler vereinbarten Spielberechtigung erforderlich (s. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DS-GVO). Auch wenn der jeweilige Spieler nicht als direktes Verbandsmitglied gesehen werden könne, sei er im Rahmen der Spielberechtigung zumindest als Verbandsangehöriger an die darin vorgesehenen Regelungen gebunden, soweit er am Spielbetrieb teilnehmen möchte. Der Spieler unterliege bei seinem Antrag auf Spielberechtigung den Regelungen der WO. Teil dieser Bedingungen sei die Veröffentlichung von Spielerdaten (s. A 17.1 und 2 der WO).

Es erfolge keine Berechnung der Ranglisten durch den Plattformbetreiber. Die Berechnung erfolge, wie dies in der WO im Abschnitt A 17.1 transparent dargelegt würde, stets in der Verantwortlichkeit des Verbandes.

Vor diesem Hintergrund erfolge die Weitergabe an den Plattformbetreiber im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung, während die Veröffentlichung durch den WTTV zur Erfüllung eines Vertrages mit den Spielern erforderlich sei. Zur Regelung der Auftragsdatenverarbeitung sei ein entsprechender Vertrag zwischen dem Verband und dem Plattformbetreiber geschlossen worden.

Es ist nunmehr beabsichtigt, die vom Verband mitgeteilten Informationen datenschutzrechtlich zu bewerten. Sobald die datenschutzrechtliche Prüfung abgeschlossen ist, werde ich Sie unaufgefordert über das Ergebnis unterrichten; bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld.
Ich habe dem Landesdatenschutzbeauftragten meinerseits entsprechend weitere Informationen zur Bewertung an die Hand gegeben.

Jetzt heißt es wieder weiter abwarten...
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