Hier nochmal ein aktuelle schriftlicher Nachweis (
Urteil wurde bereits vom Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof bestätigt! :-), dass das Infektionsschutzgesetz von der Landesregierung und Gesundheitsämter geregelt wird und niemand sonst das Recht hat sich einzumischen:
In diesem Fall wollte eine Schülerin Maßnahmen (Maske+Abstand) einklagen, die über die CoronaSchVO hinausgehen.
Quelle
Gerichtshof weist Anspruch einer Schülerin auf Abstandsregel im Unterricht zurück
"Nach einem Eilantrag einer Schülerin hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den angemeldeten Anspruch auf Mindestabstand, auf Maskenpflicht im Unterricht sowie auf eine Dauerlüftung im Klassenraum zurückgewiesen.
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Eine Schülerin hatte die von der grün-schwarzen Landesregierung vorgegebenen Regelungen für den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen als unzureichend angesehen und weitergehende Maßnahmen eingefordert.
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Erkrankungen an dem Coronavirus könnten zwar in Einzelfällen einen tödlichen Verlauf nehmen. Das Land habe aber bei sämtlichen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf kollidierende Grundrechte Dritter. Dies sei zum Beispiel der Fall bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht. Hier müsse das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf Teilhabe und Bildung berücksichtigt werden. Dabei komme dem Land ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der nicht überschritten worden sei."