Zitat:
Zitat von JSCH
Bist du dir sicher ? Das kann ich mir kaum vorstellen. D.h. z.b. wenn Montag ein Basketballverein den Trainingsbetrieb in einer städtischen Halle aufnehmen würde, dann einfach so....??? Ohne Hygienekonzept oder etwas ähnliches?
|
Im Mai war es noch für alle Vereine Pflicht ein individuelles Hygienekonzept vorzulegen, mittlerweile genügt bei unter 300 Teilnehmer die CoronaSchVO selbst.
In der aktuellen CoronaSchVO steht, das erst bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmer, diese Grundregeln der CoronaSchVO allein nicht mehr ausreichen und wie damals noch spezielle Regeln aufgestellt werden müssen.