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AW: Coronavirus im WTTV
In der Conronaschutzverordnung steht:
"sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern... ... sicherzustellen."
Wir haben als Vereinsvorstand beschlossen, dass wir deshalb
A verantwortliche Personen benennen müssen und
B Anweisungen für den Trainings- und Spielbetrieb beschließen, veröffentlichen und überwachen müssen.
Wir nennen das "Hygienekonzept". Man kann es auch anders nennen...
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