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Alle Spielleiter im WTTV werden gebeten, über alle Vereinsanfragen, die durch personelle Probleme wie Corona-Erkrankungen und Fälle behördlich angeordneter Quarantäneausgelöst werden, im Rahmen des billigen Ermessens zu entscheiden. Freiwillige Quarantänen oder der Teilnahmeverzicht wegen des Ansteckungsrisikos erfordern üblicherweise eine Ersatzgestellung und begründen keine Spielabsetzung.
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Also: Freiwilliger Verzicht oder freiwillige Quarantäne = keine Spielabsetzung. Behördlich angeordnete Quarantäne = gegnerische Vereine durch den Spielleiter zu einer Neuansetzung bewegen und im Zweifelsfall eher pro Neuansetzung entscheiden (auch ohne Zustimmung des Gegners), aber kein rechtlicher Anspruch drauf.