Zitat:
Zitat von Ludger Strahl
Ich sage auch die WTTV-Regelungen sind nichtig.
Meine Begründung: Die Stadt hat in der Hallengenehmigung auf Einhaltung der CoronaSchV verwiesen, auf sonst nix.
Und diese Regelung möchte der WTTV aushebeln. Woher nimmt der WTTV das Recht eine bestehende gesetzliche Regelung auf die sich mein Vertragspartner (Stadtsportbund) bezieht, einfach (teilweise) für nichtig zu erklären?
Daher kann ich eine WTTV-Regelung die gesetzlichen Regelungen widerspricht problemlos als nichtig bezeichnen.
Und der WTTV möchte auch beim Training mitregeln - da ist er schon mal nicht zuständig. Menschen ohne Spielerpass unterliegen nicht dem WTTV und der Trainingsbetrieb auch nicht!
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Fürs Training gehe ich das definitiv mit.
Ich sehe aber irgendwie den Widerspruch nicht und nicht an welcher Stelle eine gesetzliche Regelung ausgehebelt wird. Das würde in der Praxis ja bedeuten, dass ich, wenn ich mich an die Vorgabe vom Verband halte, gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. Hallennutzungsbedingungen verstoße. Ich meine wir spielen in dieser Saison ja noch bei euch. Ihr würdet mich dann also aus der Halle verweisen, wenn ich mich an die WTTV-Vorgaben halte, weil diese eurem Konzept widersprechen?