Sollte kein weiterer Zusatz vorliegen (kann ich nicht beurteilen da nicht auf den DTTB Seiten veröffentlicht – warum?)
Zitat:
Zitat von Quizard
Das kam gerade vom DTTB:
Ergänzend zu WO G 6.1 wird ein Mannschaftskampf auf Antrag abgesetzt, wenn sich die Austragungsstätte bereits oder absehbar in einem sog. *Risikogebiet* befindet. Der Antrag auf Absetzung kann in einem solchen Fall sowohl vom Heim- als auch Gastverein an den zuständigen Spielleiter gestellt werden. Die Antragsfristen gemäß Ziffer 6.1.6 des Abschnitts G der WO werden für den genannten Fall außer Kraft gesetzt. Der Antrag darf von den Vereinen frühestens sieben Tage und spätestens 48 Stunden vor dem Termin des Mannschaftskampfes an den Spielleiter gestellt werden. Die Entscheidung über eine Absetzung durch den Spielleiter ist spätestens 24 Stunden vor Beginn des Mannschaftskampfes vorzunehmen. Vorab ist zu prüfen, ob der Mannschaftskampf in einer anderen Austragungsstätte ausgetragen werden kann. Auch die Möglichkeit eines Heimrechttausches ist hierbei zwingend zu prüfen.
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Ist die WO für alle Landesverbände gültig.
Sonderregelungen der Landesvrbände können jeweils beschlossen werden (seperat kenntlich gemacht)!
Zitat:
Zitat von Der springende Punkt
Ich hab noch mit keinem Virus gesprochen - insofern weiß ich nicht, ob ihn das interessiert oder nicht.
Ich weiß aber, dass das DTTB-Präsidium, welches diese Regelung für die Bundesspielklassen gestern und heute beschlossen hat, nur für die Bundesspielklassen zuständig ist. Es steht den Entscheidungsgremien der 18 Landesverbände frei, ähnliche Beschlüsse auch für ihren jeweiligen Landesverband zu beschließen.
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Regelungen die nur die 5 Ligen (Bundesligen - Regional- und Oberliga) betreffen sind in der Bundesspielordnung F 4 hier F4.3 verankert.
Person wie DsP sollten diese Kenntnis haben.