Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2163  
Alt 15.10.2020, 21:08
maninblack maninblack ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 1.333
maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport

Sollte kein weiterer Zusatz vorliegen (kann ich nicht beurteilen da nicht auf den DTTB Seiten veröffentlicht – warum?)

Zitat:
Zitat von Quizard Beitrag anzeigen
Das kam gerade vom DTTB:

Ergänzend zu WO G 6.1 wird ein Mannschaftskampf auf Antrag abgesetzt, wenn sich die Austragungsstätte bereits oder absehbar in einem sog. *Risikogebiet* befindet. Der Antrag auf Absetzung kann in einem solchen Fall sowohl vom Heim- als auch Gastverein an den zuständigen Spielleiter gestellt werden. Die Antragsfristen gemäß Ziffer 6.1.6 des Abschnitts G der WO werden für den genannten Fall außer Kraft gesetzt. Der Antrag darf von den Vereinen frühestens sieben Tage und spätestens 48 Stunden vor dem Termin des Mannschaftskampfes an den Spielleiter gestellt werden. Die Entscheidung über eine Absetzung durch den Spielleiter ist spätestens 24 Stunden vor Beginn des Mannschaftskampfes vorzunehmen. Vorab ist zu prüfen, ob der Mannschaftskampf in einer anderen Austragungsstätte ausgetragen werden kann. Auch die Möglichkeit eines Heimrechttausches ist hierbei zwingend zu prüfen.
Ist die WO für alle Landesverbände gültig.
Sonderregelungen der Landesvrbände können jeweils beschlossen werden (seperat kenntlich gemacht)!

Zitat:
Zitat von Der springende Punkt Beitrag anzeigen
Ich hab noch mit keinem Virus gesprochen - insofern weiß ich nicht, ob ihn das interessiert oder nicht.

Ich weiß aber, dass das DTTB-Präsidium, welches diese Regelung für die Bundesspielklassen gestern und heute beschlossen hat, nur für die Bundesspielklassen zuständig ist. Es steht den Entscheidungsgremien der 18 Landesverbände frei, ähnliche Beschlüsse auch für ihren jeweiligen Landesverband zu beschließen.
Regelungen die nur die 5 Ligen (Bundesligen - Regional- und Oberliga) betreffen sind in der Bundesspielordnung F 4 hier F4.3 verankert.

Person wie DsP sollten diese Kenntnis haben.
Mit Zitat antworten