Für das Training kann man das durchaus anders sehen, immerhin bezieht sich die VO Sport auf §9, Absatz 1 der Corona-VO, die mit 2 Ausnahmen nur 10 Personen erlaubt:
Zitat:
(1) Für die Durchführung eines Trainings- und Übungsbetriebs gelten neben den Maßgaben des § 2 zusätzlich die Maßgaben der Absätze 2 bis 4 sowie die in § 9 Absatz 1 CoronaVO genannte Personenzahl. Die in § 9 Absatz 1 CoronaVO genannte Personenzahl gilt ausnahmsweise nicht für Trainings- und Übungssituationen,
1. bei denen durch Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden kann;
2. für deren Durchführung eine Personenzahl zwingend erforderlich ist, die größer ist als die in § 9 Absatz 1 genannte Personenzahl.
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Die Frage ist, ob durch die Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden kann. Der 2. Punkt ist im Tischtennis definitiv nicht erfüllt.
Beim Doppel ist der erste Punkt definitiv auch nicht der Fall.
Also hat man 2 Möglichkeiten: Man verbietet das Doppel oder man trainiert mit maximal 10 Personen.