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AW: Coronavirus im WTTV
Schon längst geschehen. Siehe Startseite des WTTV:
Nachdem sich anscheinend (fast) alle Vereine an den Ablauf des Punktspielbetriebes unter „Corona-Bedingungen“ gewöhnt haben, rückt mit dem Eintritt in die kühlere Jahreszeit eine zusätzliche Fragestellung ins Blickfeld. Es geht darum, wie damit umzugehen ist, wenn sich gastgebende Vereine nach Maßgabe der geltenden Hygiene-Verordnungen ums ordnungsgemäße Lüften kümmern (und damit einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz leisten), dadurch aber mit WO I 1.5 und der dort geforderten Mindesttemperatur von 15° C. in Konflikt geraten. (Der Abschnitt M 7 der WO hilft leider nicht weiter, weil dort die Vorschrift zur Mindesttemperatur offensichtlich vergessen wurde.)
Wir gehen davon aus, dass die regelmäßige Lüftung der Austragungsstätte schon allein deshalb Vorrang vor allen anderen Vorschriften haben muss, weil die CoronaSchVO des Landes NRW dies ausdrücklich vorschreibt (hier: § 9 Absatz 1). Soweit sich die Hallentemperatur dadurch nicht auf mindestens 15° C. halten lässt, liegt zwar ein Mangel im Sinne der WO vor, welcher aber dem gastgebenden Verein nicht zugerechnet werden darf.
Kurzum: Vereine, die sich ums korrekte Lüften kümmern, müssen keine Befürchtungen im Falle einer Unterschreitung der geforderten 15° C. haben, da die einschlägigen Vorschriften der CoronaSchVO vorrangig zu beachten sind.
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