Zitat:
Zitat von Bernie Bär
Habe ich was verpasst?
Ich dachte bislang, dass alle Hallen in NRW seit dem 2. November geschlossen bleiben müssen.
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Ja

§9 Abs 4 CoronaSchVO "Ausgenommen von Absatz 1 und damit unter Beachtung der allgemeinen Regeln dieser Verordnung und anderer Rechtsvorschriften (Arbeitsschutzrecht und so weiter) zulässig sind der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen..."
Alle anderen dürfen laut VO nur einzeln und nur zum Duschen/Umkleiden in die Sportanlagen/-hallen.
https://www.land.nrw/sites/default/f..._lesemodus.pdf