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Alt 10.12.2020, 14:24
maninblack maninblack ist offline
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport

@ fastest115

Nach den Ausführungen hoffe ich, dass Du noch in keiner Führungsposition in einem Verein tätig warst/bist.

Da bekannt sein sollte das e.V. (gemeinnützig - nicht gewinnorientiert) nur begrenzte Rücklagen bilden dürfen (Ausnahme zweckgebunden - z.B. neues Dach) sind diese nur sehr begrenzt vorhanden.

Dein Blick ist auf das jetzt gerichtet, die Auswirkungen werden sich jedoch erst in 2021 - 2023 bemerkbar machen.

Die Landesregierungen haben "Programme" aufgelegt für Vereine die "akut" (2020) bedroht sind (haben meist über Jahre nicht ordentlich gewirtschaftet.

Nun im Einzelnen für Verein die eigene Sportstätten unterhalten:

Viele Sport- und Turnhallen werden/ wurden in den letzten Jahren aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (energetisch) optimiert.

Ja es gibt Zuschüsse, diese erfordert jedoch einen Eigenanteil der, in den meisten Fällen, nur kreditfinanziert aufgebracht werden kann - diese Belastungen laufen weiter - mit / ohne Auslastung der Sportstätten (Fixkosten).

Ein ordentlich geführter Verein hat mehr als nur die Mitgliedsbeiträge in die Refinanzierung seines "Wirtschaftsbetriebes" eingeplant (Vermietung / Kurse), diese fallen komplett weg. Das Spenden in 2021 auch geringer werden liegt auf der Hand.

Die Märe das die Kosten nahezu auf Null sinken wenn kein Sport angeboten wird, sollte einfach zu widerlegen sein:

Fixkosten u.a.:
Grundsteuer, Grundgebühren für Strom, Wasser/Abwasser/Müllabfuhr, Heizkosten (mind. 14 C), Telefon, Kreditraten, GEZ & GEMA (wenn den angemeldet), Verbandsabgaben, Rücklagen für Reparaturen/Sanierung, Rücklagen für Investitionen (zweckgebunden), ggf. Leasingraten für Geräte

Ja die Reinigungskosten, sowie Energiekosten sinken, dem gegenüber stehen jedoch auch 0.- * Einnahmen

Jetzt jedoch die Realität:
DOSB - Austritte 10-15 % in 2020 -> *Einnahmeminderung* für Vereine mind. 10% (im Schnitt)

Hallenkosten bei gleichem Angebot bleiben erhalten (sind nur weniger in der Übungsstunde)

Kann man ja durch Anpassung der Mitgliedsbeiträge (Aktive) ausgleichen - > ja könnte man wenn nicht der "Konkurrenzkampf" "Beiträge" wäre .

Den Vorteil eigene Sportstätten zu unterhalten (eigene Belegung, keine Ferien) wird zum Nachteil wenn Vereine die städtische oder kommunale Hallen nutzen, im gleichen Zeitraum keine Belegungszahlungen leisten müssen.

Die Honorarfrage ÜL (Vertrag?) Stunde oder Jahr ist nahezu unerheblich, da die meisten Vereine < 1.000 Mitglieder kaum festangestellte haben.


Hier ein Bsp. aus einem meiner Vereine (ca. 250 Mitglieder) - eigene Halle + öffentliches Schwimmbad, Betrag Aktive 120.- Euro/a - Passive 24.- Euro/a, 2010 - 2020 Sanierungskosten i.H. von knapp 260.000.- Euro für Halle/Schwimmbad:

Einnahmeausfall aus Vermietung - Veranstaltungen Feiern ca. 15.000.- Euro
Einnahmeausfall aus Vermietung - Physio ca. 1.000.- Euro
Ausfall von Kursgebühren (eingerechnet ÜL) - ca. 5.000.- Euro

Da eine Mischkalkulation vorliegt sind diese Ausfälle einmalig verkraftbar.

Da jedoch auch für 2021 in gleicher Höhe damit gerechnet (kalkuliert) werden muss (und wir immer noch nicht existenzgefährdet sein werden) finden die notwendigen / erforderlichen Arbeiten wie z.B. in Schulen nicht zeitnah statt - und was dann aus der Infrastruktur wird kann jeder sehen der ein Schulgebäude (Sanitärbereich) betritt.

Zum Abschluss eine Frage welches Vereinskonstrukt kann eine längere "Durststrecke" "überleben"?

a) Verein der eigene Sportstätten unterhält
b) Verein der ausschließlich kommunale Sportsstädten nutzt (bei uns 0 - 18.- Euro/Std. - keine Nutzung keine Kosten für Verein)

Geändert von maninblack (10.12.2020 um 14:59 Uhr) Grund: Korrektur - Sonderzeichen
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