Zitat:
Zitat von BlinderBarmer
Es geht um Amtsmissbrauch, und eigentlich sollte da ein Fall reichen.
Und wenn ein Anwalt mit einer bestechlichen Amtsleiterin unkontrolliert Menschen ohne Schutzbedarf ins Land holt, darf man das auch gerne untersuchen.
Wäre ja schön, wenn es nicht so wäre.
Dass der Anwalt nichts falsch gemacht haben will ist jetzt auch nicht wirklich eine Nachricht
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Du hast ja Dein Urteil schon gefällt, bevor die Anklage überhaupt durch ist. Das ist schon sehr einseitig.
Aus dem Artikel:
Zitat:
Bemerkenswert an dem über 60-seitigen Dokument ist nicht nur, dass es die Anklage in der Bremer BAMF-Affäre größtenteils abweist, sondern auch, in welcher Detailliertheit und Deutlichkeit das geschieht. Den Richtern erscheinen manche Annahmen der Staatsanwaltschaft demnach "gänzlich fernliegend". Andere Vorwürfe hält die Strafkammer für "von vornherein denklogisch ausgeschlossen." Viele der vorgeworfenen Taten in der Anklage seien "strafrechtlich nicht relevant".
An vielen Stellen wird deutlich: Die Richter vertreten eine grundlegend andere und in Teilen sogar gegenteilige Rechtsauffassung als die Bremer Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf, die Angeklagten hätten kriminell darauf hingewirkt, dass sich Ausländer unerlaubt in Deutschland aufhalten können, sieht das Landgericht völlig anders. Durch die Arbeit der Angeklagten sei genau das Gegenteil erreicht worden, argumentieren die Richter: Der Aufenthalt von Ausländern sei dem Gesetz entsprechend legalisiert worden.
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Ich finde schon, dass das Nachrichtenwert hat, wenn sich eine Staatsanwaltschaft eine dermaßen blutige Nase holt. Man könnte auch auf die Idee kommen, dass der zuständige Innensenator da etwas zur Verschärfung der Anklagepunkte beigetragen hat.
Ist die Leiterin der BAMF-Außenstelle ohne Schuld? Das wird man sehen.