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Alt 26.09.2004, 13:18
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AW: DTTB/ITTF: Kleben in umschlossenen Räumen verboten!

Zitat:
Zitat von long-pips
hallo,
da einige hier zu bequem sind den kompletten thread zu lesen, hier nochmal die grundlage des frischklebeverbotes.

Hintergrund dieser Entscheidung ist die Absicht, selbst geringe Risiken für die Gesundheit unserer Spielerinnen und Spieler auszuschalten.
Auch wenn die gängigen Frischkleber hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe strengen Vorschriften unterliegen, ist nach einer Analyse des Bundesinstituts für Risikobewertung ( hier die analyse http://www.bfr.bund.de/cm/252/loesem...aeger.3550.pdf ) von April 2004 nicht auszuschließen, dass durch
Frischkleben unter bestimmten Umständen beispielsweise Schläfrigkeit und Benommenheitausgelöst werden können.

Auf diese Analyse hat der DTTB in Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Aktiven und den Sport unverzüglich reagiert.

Die gefassten Beschlüsse bedeuten konkret, dass Frischkleben nur noch im Freien erlaubt ist. In allen umschlossenen Räumen, wie z.B. dem Hallenkomplex, einem Wohnhaus oder auch einem Pkw ist Frischkleben verboten. Die sog. Kleberäume gibt es nicht mehr.
also nix mit fenster auf.

den gesamten text der DTTB entscheidung, könnt ihr unter http://www.tischtennis.de/downloads/..._04amtlich.pdf nachlesen
mfg
long-pips
Ein Spieler unserer 1.Mannschaft wohnt direkt neben der Turnhalle. Auf dem Balkon hat er einen Gartentisch, der Balkon ist aber nicht von der Turnhalle zu sehen. Wie kann ich denn beweisen, dass er nicht auf den Balkon, sondern in der Küche geklebt hat? Warum gilt diese Regel nur für das Frischkleben? Ist das normale Kleben gesünder?
Gruß
Horst
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